Als medizinisch – therapeutische Fachrichtung gehört die Ergotherapie zu den Heilberufen und wird von Ihrem behandelnden Arzt verordnet.
Das ist üblicherweise der Hausarzt, Neurologe, Orthopäde/Chirurgie oder bei Kindern der Kinderarzt.
Verordnen können aber Ärzte aller Fachrichtungen. Die Behandlung erfolgt auf Anordnung des Arztes. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Arzt über die Notwendigkeit der Therapie.
Ergotherapie ist eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Sie wird im vollen Umfang nach den gesetzlichen Regelungen übernommen. Derzeit gültig ist, dass Patienten ab dem 18.Lebensjahr ohne Befreiungsausweis eine Zuzahlung von 10% und eine Rezeptgebühr von 10 Euro zu leisten haben. Kinder sind von dieser Eigenleistung befreit. Ergotherapie wird auch von den privaten Krankenkassen übernommen. Meistens wird kein Eigenanteil erhoben. Eine Rücksprache mit Ihrer Kasse kann diesbezüglich aber sinnvoll sein.
Nachdem Sie von Ihrem Arzt das Rezept für die ergotherapeutische Behandlung erhalten haben, rufen Sie uns an oder kommen zur Terminabsprache in die Praxis.
In der ersten Therapieeinheit wird das Anamnesegespräch durchgeführt, dass bedeutet es wird über die Vorgeschichte des Patienten, die derzeitige Situation, Begleiterkrankungen und Ähnliches gesprochen, um sich ein möglichst umfassendes Bild von der Problematik und den Wünschen zu machen.
Die übliche Dauer für eine Therapieeinheit ist 45 Minuten und erfolgt einmal in der Woche, ihr Arzt kann aber auch andere Intervalle verordnen.
Nach einer differenzierten ergotherapeutischen Befunderhebung und Beratung werden gemeinsam mit dem Patienten und/oder dessen Angehörigen die individuellen Ziele erarbeitet, der Behandlungsplan erstellt und die entsprechenden Behandlungsmethoden und Medien ausgewählt. Ergotherapie beinhaltet aktivierende und handlungsorientierte Verfahren. Hierbei arbeiten die Patientinnen und Patienten mit speziell angepassten / ausgesuchten Übungsmaterialien. Handwerkliche und gestalterische Techniken kommen ebenso zum Einsatz wie praktische Übungen, beispielsweise ein Koch – oder Anziehtraining.
Während des therapeutischen Prozesses müssen Ziele, Behandlungsplan und Behandlungsmethoden ständig dem Können des Patienten und der veränderten Situation angepasst werden. Das ständige Gespräch mit dem Betroffenen und die Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt sowie, wenn gewünscht, die Kontaktaufnahme zum sozialen Umfeld (z.B. Lehrer, Kindergärten, andere therapeutische Einrichtungen und Arbeitsstätten) sind für uns selbstverständlich.